Gesundheitsticket

Seit August 2014 sind wir Gesundheitsdienstleister im Netzwerk für betriebliche Gesundheitsvorsorge “GesundheitsTicket”.

GesundheitsTicket ist ein Netzwerk für betriebliche Gesundheitsvorsorge. Mit dem betrieblichen GesundheitsTicket können Arbeitnehmer außerhalb ihrer Arbeitszeit bundesweit Gesundheitsmaßnahmen wie zum Beispiel Kurse, Seminare, Massagen und physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch nehmen und bezahlen. Das Betriebliche GesundheitsTicket kann von jedem sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter eingesetzt werden, der im Rahmen betrieblicher Gesundheitsvorsorge von seinem Arbeitgeber ein GesundheitsTicket erhalten hat.

Die gesetzlichen Grundlagen auf einen Blick:
Externe Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge werden durch § 3 Nr. 34 EStG bis zu 500 € pro Jahrund Mitarbeiter lohnsteuer- und sozialabgabenfrei gestellt. Die Maßnahmen müssen den Anforderungen der §§ 20 Abs.1 und 20 a SGB V (Präventionsleitfaden) entsprechen. Der Gesetzgeber fordert einen Rechnungs- und Leistungsbeleg für jede Maßnahme, einen namentlichen Bezug auf den Mitarbeiter und einen Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikation des behandelnden Gesundheitsdienstleisters. GesundheitsTicket übernimmt die komplette Dokumentation der betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen und garantiert, dass die betriebliche Gesundheitsvorsorge nicht zur Lohnkostenfalle für den Arbeitgeber wird.

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Bild von Gerd Altmann auf Pixabay